Ab 1. September stellt die Steiermark das behördliche Freitesten ein. Bürger:innen können ihr monatliches Kontingent von fünf PCR-Tests in der Apotheke zum Freitesten nutzen.

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Das Bundesland Steiermark stellt mit 31. August 2022 sein behördliches Freitesten ein. Ab 1. September 2022 können die Bürger:innen ihr kostenfreies monatliches Kontingent von fünf PCR-Tests für eine Freitestung verwenden. Diese Testungen werden in den steirischen Apotheken angeboten und ausschließlich vor Ort von Fachpersonal durchgeführt. Damit kann eine Verkehrsbeschränkung vorzeitig aufgehoben werden.

Sollte das monatliche Kontingent von fünf PCR-Tests aufgebraucht sein, muss der/die Betroffene die Kosten für die Durchführung des gewünschten Tests selbst tragen.

Das Einstellen des behördlichen Freitestens bewirkt auch, dass die Gesundheitsbehörden nicht mehr automatisch über ein negatives Testergebnis informiert werden. Im Bedarfsfall muss dieses später nachgewiesen werden. Zu diesem Zweck besteht weiterhin die Möglichkeit, den Gesundheitsbehörden negative Testergebnisse über covid.stmk.gv.at zu übermitteln.

red