Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine papierlose und sichere Rezeptübermittlung ist. Derzeit wird das e-Rezept nach und nach in den österreichischen Apotheken und Arztordinationen eingeführt.

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Worum geht es genau?

Der Dachverband der Sozialversicherungsträger, die Österreichische Ärztekammer und die Österreichische Apothekerkammer haben sich auf die Einführung des elektronischen Rezeptes geeinigt. 60 Millionen Papierrezepte gibt es pro Jahr – in Zukunft werden sie nun schrittweise durch eine elektronische Lösung ersetzt.

Auf Wunsch erhalten Patienten einen Code elektronisch auf ihr Handy und können im Portal der Sozialversicherung unter www.meinesv.at ihre e-Rezepte abrufen. Bezahlte Rezeptgebühren werden dem Rezeptgebührenkonto (REGO) der Versicherten tagesaktuell angerechnet.

In Kärnten gab es bereits eine Pilotphase. Mittlerweile ist diese abgeschlossen, und es erfolgt die schrittweise Einführung in ganz Österreich. In der Übergangszeit gibt es zusätzlich einen Papierausdruck, bis alles reibungslos umgestellt ist. Bitte nicht wundern: Dieser wird in A4-Größe ausgedruckt.

Apotheker-Tipp

Man kann das e-Rezept in der Apotheke auf drei Arten einlösen:

  • Mit einem Code auf dem Smartphone
  • Mit der e-card
  • Als Papier-Ausdruck

Wie funktioniert das e-Rezept?

Der Arzt erstellt das e-Rezept im e-card-System, wo es dann auch gespeichert wird. Bis zur flächendeckenden Einführung des e-Rezeptes wird weiterhin ein Papierrezept mit einem Code ausgestellt. Alternativ kann man sich das e-Rezept auch aufs Smartphone schicken lassen. In der Apotheke wird dieser Code gescannt und das e-Rezept aus dem e-card-System abgerufen.

Durch Stecken der e-card in der Apotheke kann das e-Rezept auch ohne Code abgerufen werden. Danach speichert die Apotheke die Einlösung des Rezeptes im e-card-System und rechnet die e-Rezepte elektronisch mit der Sozialversicherung ab.

In vier Schritten zum elektronischen Rezept:

  • Schritt 1: Der Arzt erfasst das e-Rezept im e-card-System.
  • Schritt 2:Der Patient erhält den e-Rezept-Beleg entweder elektronisch auf das Smartphone oder als Ausdruck. Zusätzlich ist das e-Rezept immer auf der e-card gespeichert. Geht das Papier-Rezept verloren, kann man es auch über die e-card in der Apotheke abrufen lassen.
  • Schritt 3:Der Apotheker scannt den Code → Das e-Rezept wird aus dem e-card-System abgerufen. Der Apotheker steckt die e-card → Die Liste der e-Rezepte wird aus dem e-card-System abgerufen.
  • Schritt 4:Der Apotheker löst das e-Rezept ein und erfasst die Rezeptgebühren. Der Patient erhält sein Medikament und eine elektronische Abrechnung der e-Rezepte.

Welche Vorteile hat das e-Rezept?

  • Sicherheit und Service:Missbrauch, Mehrfacheinlösen oder Fälschungen können effektiv unterbunden werden.
  • Einfachheit: Für die Einlösung eines e-Rezeptes reicht die e-card bzw. der Code.
  • Überblick: Patienten können ihre e-Rezepte über eine App im Portal der Sozialversicherung elektronisch abrufen. Es ist kein Papierbeleg mehr notwendig – außer dieser wird ausdrücklich gewünscht.
  • Back-up: Wenn ein Papierbeleg verloren geht oder nicht mehr lesbar ist, kann das e-Rezept durch Stecken der e-card in der Apotheke abgerufen werden.
  • Aktuell: Die Anrechnung der Rezeptgebühren auf das Rezeptgebührenkonto erfolgt tagesaktuell, d.h. Patienten sind gleich am nächsten Tag ab dem Überschreiten der Rezeptgebührenobergrenze von der Rezeptgebühr befreit.

red